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Geräteprüfung

Prüfung nach DGUV - Vorschrift 3 (ehemals BGVA3)

Nach § 5 der Vorschrift 3 - Prüfungen, geben die Berufsgenossenschaften folgende Vorgaben.

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

§ 2 klärt die Begriffe dieser Vorschrift.

(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind

alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

Daraus ergibt sich für jeden, der auch nur einen Mitarbeiter beschäftigt nicht nur die Pflicht, die Sicherheit der den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Geräte unter Einbeziehung einer elektrotechnischen Fachkraft sicherzustellen, sondern auch die, dieses zu dokumentieren.

Unsere Herangehensweise bei den Prüfungen

Immer wieder erhalten wir Anfragen wie "Wir haben ca. 100  (+/-) Geräte zu prüfen. Bitte machen Sie uns ein Angebot."

Bitte beachten Sie: Mit solch unpräzisen Angaben ist es unmöglich, ein Angebot zu erstellen!

Der Ablauf und der damit verbundene Zeitaufwand einer Prüfung sind sehr individuell. Sie hängen von vielen Faktoren ab. Nicht jedes Gerät unterliegt dem gleichen Prüfablauf. Nur ein paar signifikante Punkte wollen wir hier nennen.

  • Sind Ihre Betriebsmittel schon katalogisiert und über einen Barcode einlesbar?
  • Gab es schon eine dokumentierte Prüfung? Um was für Geräte handelt es sich jeweils (Art/Anzahl)?
  • Die Prüfung einer auf dem Tisch liegenden Kaltgeräteanschlussleitung benötigt einen Bruchteil der Zeit, die für einen PC, eine Fritteuse oder einen 20m-Kabelroller zu veranschlagen wäre. Beachten Sie bitte, dass der wichtigste Punkt einer Prüfung die Sichtprüfung darstellt - 80% der Fehler werden hierbei entdeckt. Aber: Rollen Sie mal 20m Leitung ab und lassen diese, jeden Zentimeter fühlend, durch die Hände gleiten.
  • Findet die Prüfung während des Betriebes oder in der betriebsfreien Zeit statt?
  • Lassen sich Server und PCs herunterfahren oder müssen sie im Betrieb geprüft werden?
  • Werden die Betriebsmittel dem Prüfer vorgelegt oder muss er sich die Betriebsmittel suchen, unter Schreibtischen herumkriechen, erst die Dreifachsteckdosen entwirren und -zig Stecker ziehen?

Diese Liste ließe sich immer weiter fortführen. Was wir Ihnen hiermit verdeutlichen wollen ist, dass wir keine gewissenhafte Erstprüfung von beweglichen Betriebsmitteln zu Festpreisen anbieten können. Diese erfolgt immer zu unseren üblichen Stundenverrechnungssätzen und liegt bei einer gewissenhaften Überprüfung von Büroarbeitsplätzen i. d. R. zwischen 4,90 € und 5,90 € pro Prüfling.

Für einen tieferen technischen Einblick in den tatsächlichen Prüfumfang eines Betriebsmittels melden Sie sich gerne bei uns.

Bitte beachten Sie, dass zu einer Prüfung nach DGUV-V3 vom Unternehmer oder durch eine von Ihm beauftragte Person; i.d.R. ist das die betriebliche Sicherheitsfachkraft und/oder der Betriebsarzt; Gefährdungsbeurteilungen erstellt sind oder spätestens in diesem Zusammenhang erstellt werden müssen. Ohne Vorliegen dieser Gefährdungsbeurteilungen zur Festlegung der Prüfintervalle, ist eine Prüfung nach DGUV-V3 nicht möglich, sondern nur eine Sicherheitsüberprüfung der Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN VDE 105-100.

Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bitte vertrauensvoll an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.